1. Unser Treuhandvertrag ist grundsätzlich kündbar. (Dies ist leider nicht selbstverständlich)
2. In der Vergangenheit gab es mit Treuhändern ab und zu ein Problem, wenn diese als Einzelunternehmer tätig waren. Im Todesfall wurden die Stiftungsgelder Teil der Erbmasse. Bei Erbstreitigkeiten war somit der Zugriff auf die Vermögenswerte oft nicht möglich. Ebenso waren Privatinsolvenzen der Treuhänder ein Problem, welches zu erheblichen Schwierigkeiten führen konnte.
Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, diese Wogen völlig zu umschiffen, indem wir folgende wasserdichte Gestaltung gewählt haben:
Der eigentliche Treuhänder ist die Firma Stiftungskanzlei24 GmbH. Diese gehört zu 100% einer Familienstiftung.
Die Erklärung: Eine Familienstiftung gehört sich selbst und sonst niemandem. Es gibt also keine Geschäftsanteile, die gepfändet oder vererbt werden könnten.
Da die Tochter-GmbH wiederum der Stiftung gehört, genießt sie den gleichen Schutz.
Durch diese Konstruktion haben die eingezahlten Gelder nichts mit der Person Thomas Göpffarth zu tun - weder im Erbfall noch bei anderen Themen - und sind damit bestmöglich abgesichert.
3. Als Stiftungsorgan setzen wir grundsätzlich einen Stiftungsrat ein. Mitglied wirst Du selbst, eine weitere Person aus Deinem Umfeld sowie ein Vertreter des Treuhänders. Somit hast Du die Stimmenmehrheit (zwei zu eins) und kannst die Stiftung im Rahmen der Satzung kontrollieren.
(Auch dies ist leider nicht selbstverständlich - im Gegenteil!)