Thomas Göpffarth - Spezialist für gemeinnützige Treuhandstiftungen
Erfahre, wie Du mit einer gemeinnützigen Stiftung ...
Thomas Göpffarth, 51 Jahre, Jurist
Eine Treuhandstiftung darf Spendenquittungen ausstellen
Du musst kein Millionär sein, um Gutes zu tun. . .
Mit regelmäßigen jährlichen Spenden kann man eine Stiftung sinnvoll aufbauen. Diese hat die Aufgabe, die Gelder zu investieren und mit den Erträgen zielgenau zu fördern.
Problem
Viele erfolgreiche Menschen möchten der Gesellschaft etwas zurückgeben oder Herzensprojekte unterstützen und dabei selbst steuern, wie ihre Spenden eingesetzt werden.
Bei den großen etablierten Organisationen hat man darauf so gut wie keinen Einfluss.
Eine eigene rechtsfähige Stiftung hingegen löst genau dieses Problem, ist aber aufwendig in der administrativen Betreuung.
Lösung
Hier spielt die Treuhandstiftung ihre Vorzüge aus. Ein Treuhänder kümmert sich um den "Papierkram" und der Stifter muss nur noch vorgeben, wie die Erträge der Stiftung eingesetzt werden.
Du kannst beispielsweise Sport fördern oder vieles mehr . . .
Was ist eine Treuhand-stiftung?
Eine Treuhandstiftung wird ganz einfach durch einen Vertrag zwischen einem Stifter und einem Treuhänder gegründet. Dann überträgt der Stifter dem Treuhänder das Stiftungsvermögen unter vorher bestimmten Auflagen: So muss der Treuhänder das Kapital getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten und die Erhaltung des Vermögens anstreben.
Die Erträge aus dem Vermögensstock darf der Treuhänder nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwenden.
Eine Treuhandstiftung genießt:
Über Thomas Göpffarth
Ich bin Thomas Göpffarth und als passionierter Jurist sowie zertifizierter Stiftungsmanager (DSA) verfüge ich über tiefgreifendes Wissen und langjährige Erfahrung im Stiftungswesen.
Mit meinem Abschluss zum Diplom-Jurist und der erfolgreichen Tätigkeit für einen renommierten Stiftungsgründer bringe ich eine solide fachliche Kompetenz in jede Beratung ein.
Ich setze mein umfangreiches Fachwissen zielgerichtet ein, um deine philantropischen Ziele umzusetzen und bestmöglich zu gestalten. Profitiere von einer strategischen und vorausschauenden Planung, die speziell auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Welche gemeinnützigen Zwecke gibt es überhaupt?
Damit Deine Spenden auch steuerlich absetzbar sind, musst du deine Stiftung aus einem gemeinnützigen Zweck heraus gründen und diesen auch verfolgen.
Hier eine kleine Zusammenstellung von geläufigen Gründen gemäß §52 AO:
die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
die Förderung von Kunst und Kultur
die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
die Forderung der Erziehung. Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
die Förderung des Tierschutzes
die Förderung des Sports
die Förderung der Heimatpflege. Heimatkunde und der Ortsverschönerung
In kurzen Schritten erklärt
Wie gründet man eine gemeinnützige Treuhandstiftung?
1
Zweck finden
Eine gemeinnützige Stiftung muss man aus einem uneigennützigen freigebigen Grund heraus gründen.
Es gibt unzählige Möglichkeiten. Einige Ideen findest du in der Liste oberhalb.
2
Treuhänder finden
Es gibt viele gute Treuhänder. Aber nicht alle ermöglichen Mitspracherechte oder noch wichtiger: dass man den Treuhänder nachträglich wechseln kann. . .
3
Vertrag & Satzung
Zur Gründung der Stiftung benötigt man einen Treuhandvertrag, der die Beziehung zum Treuhänder regelt. Darüberhinaus wird eine Satzung erstellt, die den Zweck der Stiftung eindeutig definiert.
4
Konto & Finanzamt
Der Treuhänder eröffnet ein Treuhandkonto, um das Geld getrennt von seinem Vermögen verwalten zu können. Außerdem beantragt er die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.
5
Die erste Spende
Jetzt kannst du loslegen und spenden. Deine Spende ist bis zu 1 Mio. € pro 10 Jahre von der Steuer absetzbar. Bei Verheirateten bis zu 2 Mio.
Zusätzlich gibt es noch einen weiteren Spendenabzug. Demnach kannst du zusätzlich 20% deiner Einkünfte spenden.
6
Weniger Steuern
Da die Spende grundsätzlich von der Steuer absetzbar ist, reduzierst du spürbar deine Steuerlast. Wie hoch die Einsparung ist, hängt von deinem Steuersatz ab.
Du hast noch Fragen? Finde hier die Antworten:
Was erwartet mich in einem Erstgespräch?
In einem kurzen telefonischen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam deine aktuelle Situation und bewerten, ob eine Stiftung überhaupt für dich geeignet ist. Selbstverständlich beantworten wir alle deine Fragen und stehen dir mit Rat und Tat zu Seite.
Kann das auch mein Steuerberater?
In seiner Ausbildung lernt ein Steuerberater fast nichts zum Thema Stiftungen. Und wenn er erst einmal im Alltagsgeschäft "gefangen" ist, fehlt oft die Zeit, um sich mit diesem spannenden Thema zu beschäftigen. Daher empfehlen wir unbedingt, sich von einem Expterten beraten zu lassen.
Woher hat Thomas Göpffarth das Wissen, um als Stiftungstreuhänder zu fungieren?
Von Hause aus bin ich Jurist und daher mit vielen Gestaltungs- und Rechtsfragen vertraut. Im Jahr 2020 habe ich mich dann zum Stiftungsmanager bei der deutschen Stiftungsakademie ausbilden lassen. Danach habe ich lange bei einem sehr renommierten Stiftungsgründer gearbeitet und von ihm alles gelernt, was für die Praxis wichtig ist.
Ist eine Treuhandstiftung kündbar?
In der Regel ist die Gründung einer Treuhandstiftung endgültig. Man kann dem Stifter aber das Recht einräumen, die Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung umzuwandeln oder einen anderen Träger zu wählen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Da es verschiedene Stiftungs-Angebote gibt, variieren die Kosten. Im Erstgespräch finden wir gemeinsam das passende Angebot für deine Bedürfnisse und besprechen die entsprechenden Kosten. So erhältst du eine maßgeschneiderte Lösung, die zu deinem Budget passt.
Wieviel Arbeitsaufwand erfordert die Gründung mindestens?

In vielen Fällen können wir die entscheidenen Dinge in ca. 2 Stunden besprechen. Dann bekommst du die Vertragsentwürfe zum Gegenlesen und dann kann es losgehen.
Was sind unsere Alleinstellungsmerkmale?

1. Unser Treuhandvertrag ist grundsätzlich kündbar. (Dies ist leider nicht selbstverständlich)
2. In der Vergangenheit gab es mit Treuhändern ab und zu ein Problem, wenn diese als Einzelunternehmer tätig waren. Im Todesfall wurden die Stiftungsgelder Teil der Erbmasse. Bei Erbstreitigkeiten war somit der Zugriff auf die Vermögenswerte oft nicht möglich. Ebenso waren Privatinsolvenzen der Treuhänder ein Problem, welches zu erheblichen Schwierigkeiten führen konnte.
Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, diese Wogen völlig zu umschiffen, indem wir folgende wasserdichte Gestaltung gewählt haben: Der eigentliche Treuhänder ist die Firma Stiftungskanzlei24 GmbH. Diese gehört zu 100% einer Familienstiftung.
Die Erklärung: Eine Familienstiftung gehört sich selbst und sonst niemandem. Es gibt also keine Geschäftsanteile, die gepfändet oder vererbt werden könnten. Da die Tochter-GmbH wiederum der Stiftung gehört, genießt sie den gleichen Schutz.
Durch diese Konstruktion haben die eingezahlten Gelder nichts mit der Person Thomas Göpffarth zu tun - weder im Erbfall noch bei anderen Themen - und sind damit bestmöglich abgesichert.
3. Als Stiftungsorgan setzen wir grundsätzlich einen Stiftungsrat ein. Mitglied wirst Du selbst, eine weitere Person aus Deinem Umfeld sowie ein Vertreter des Treuhänders. Somit hast Du die Stimmenmehrheit (zwei zu eins) und kannst die Stiftung im Rahmen der Satzung kontrollieren. (Auch dies ist leider nicht selbstverständlich - im Gegenteil!)
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